umwandlungssteuerrecht schwerpunktbereich
Shelly Raynor-Swift
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sich unterschiedliche steuerliche Konsequenzen: Erwerber: Übernahme der Vermögenswerte zu Buchwerten, keine Steuerpflicht bei Übertragung Übertragender: Fortführung der steuerlichen Positionen, keine Versteuerung von stillen Reserven Dritte: Möglich